Kann weiterhin der Stromvertrag gewechselt werden?
Ja. Auch mit einem installierten Smart Meter kann der Stromvertrag jederzeit gewechselt werden – genauso wie zuvor.
Der Messstellenvertrag mit Energy Metering ist komplett unabhängig vom Stromliefervertrag.
Das bedeutet:
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Der Lieferantenwechsel funktioniert wie gewohnt.
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Es gelten weiterhin alle bestehenden Wechselfristen und Rechte.
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Der Wechsel hat keinen Einfluss auf den Messstellenvertrag oder das Smart Meter.
Energy Metering bleibt Messstellenbetreiber, egal welcher Stromlieferant gewählt wird.