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Kann weiterhin der Stromvertrag gewechselt werden?

Ja. Auch mit einem installierten Smart Meter kann der Stromvertrag jederzeit gewechselt werden – genauso wie zuvor.

Der Messstellenvertrag mit Energy Metering ist komplett unabhängig vom Stromliefervertrag.
Das bedeutet:

  • Der Lieferantenwechsel funktioniert wie gewohnt.

  • Es gelten weiterhin alle bestehenden Wechselfristen und Rechte.

  • Der Wechsel hat keinen Einfluss auf den Messstellenvertrag oder das Smart Meter.

Energy Metering bleibt Messstellenbetreiber, egal welcher Stromlieferant gewählt wird.