Soll eine geplante Anlage bereits angegeben werden?
Um die Messentgelte korrekt zu berechnen und den Einbau des Smart Meters – inklusive einer möglichen Steuerbox – richtig zu planen, sollten geplante Anlagen frühzeitig angegeben werden.
Das betrifft insbesondere:
-
Photovoltaikanlagen, auch wenn die Installation erst in absehbarer Zeit erfolgt
-
Wärmepumpen
-
Klimaanlagen
-
Wallboxen
-
andere steuerbare Großverbraucher
Der Grund:
Diese Anlagen beeinflussen sowohl die Einstufung der Messentgelte als auch die technische Ausrüstung (Steuertechnik).