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Soll eine geplante Anlage bereits angegeben werden?

Um die Messentgelte korrekt zu berechnen und den Einbau des Smart Meters – inklusive einer möglichen Steuerbox – richtig zu planen, sollten geplante Anlagen frühzeitig angegeben werden.

Das betrifft insbesondere:

  • Photovoltaikanlagen, auch wenn die Installation erst in absehbarer Zeit erfolgt

  • Wärmepumpen

  • Klimaanlagen

  • Wallboxen

  • andere steuerbare Großverbraucher

Der Grund:
Diese Anlagen beeinflussen sowohl die Einstufung der Messentgelte als auch die technische Ausrüstung (Steuertechnik).