Wie erfolgt die Abrechnung der Messentgelte?
In der Regel werden die Messentgelte über den Stromlieferanten abgerechnet. Das bedeutet, dass die Messentgelte automatisch in die jährliche Stromabrechnung einfließen – es ist keine separate Rechnung notwendig.
Nur in Ausnahmefällen, wenn sich ein Stromlieferant nicht kooperativ zeigt oder keine gemeinsame Abrechnung möglich ist, stellt Energy Metering die Rechnung direkt per E-Mail aus.
Im deutschen Strommarkt ist grundsätzlich vorgesehen, dass Stromlieferanten die Messentgelte im Namen des Messstellenbetreibers mit abrechnen.
Aus diesem Grund bekommen viele Kund*innen gar nicht mit, dass es neben dem Stromlieferanten auch die Marktrolle des Messstellenbetreibers gibt.