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Wie lange kann ein Smart Meter genutzt werden?

Durch die Novellierung des Mess- und Eichrechts im Februar 2024 wird rechtlich strikt zwischen den Komponenten eines intelligenten Messsystems (iMSys) unterschieden.

 

  1. Smart-Meter-Gateway (SMGW): Für zertifizierte Gateways, die über einen Smart-Meter-Gateway-Administrator (SMGWA) verwaltet werden, gilt eine unbefristete Eichfrist. Notwendige Firmware-Aktualisierungen führen bei Einhaltung der gesetzlichen Selbsttests nicht mehr zu einem vorzeitigen Erlöschen der Eichgültigkeit.

  2. Basiszähler (Moderne Messeinrichtung): Die gesetzliche Eichfrist für den elektronischen Stromzähler beträgt weiterhin acht Jahre. Diese Einsatzdauer kann sich jedoch verlängern, sofern die Zähler-Baureihe die gesetzlichen Vorgaben weiterhin erfüllt.

     

Ein kompletter Austausch des Gesamtsystems nach acht Jahren ist daher regulatorisch nicht erforderlich.