Bekomme ich eine Bestätigung über meine Messentgelte?
In der Regel nicht direkt – die Messentgelte erscheinen über die Stromrechnung des Lieferanten und werden dort separat ausgewiesen.
In den meisten Fällen gibt es keine separate Bestätigung der Messentgelte durch Energy Metering. Das hat einen einfachen Grund: Wir möchten den Prozess für Haushalte so komfortabel wie möglich halten und im Hintergrund bleiben.
Die Messentgelte werden daher üblicherweise über den Stromlieferanten abgerechnet.
Das bedeutet:
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Die Messentgelte tauchen automatisch in der Stromrechnung auf,
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und werden dort separat ausgewiesen, meist unter „Messentgelt“ oder „Entgelt Messstellenbetrieb“.
Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ein Stromlieferant nicht kooperationsbereit ist oder keine gemeinsame Abrechnung möglich ist, senden wir eine direkte Rechnung per E-Mail.
Warum weichen die Messentgelte manchmal leicht ab?
Die endgültigen Messentgelte hängen nicht von den Angaben aus der Bestellung ab.
Sie werden anhand der Daten festgelegt, die bei den Marktpartnern, insbesondere beim Netzbetreiber, hinterlegt sind – zum Beispiel:
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tatsächlicher Jahresverbrauch,
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vorhandene Erzeugungsanlagen (PV),
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steuerbare Verbraucher (Wärmepumpe, Wallbox),
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weitere technische Kriterien.
Deshalb kann es gelegentlich vorkommen, dass die tatsächlichen Messentgelte etwas abweichen von den zuvor geschätzten Werten.