Darf ich auch als Mieter ein Smart Meter installieren lassen?
Ja – das Gesetz sieht ein Wahlrecht im Messstellenbetrieb vor, das unabhängig vom Eigentum der Immobilie gilt.
Ja. Auch als Mieter besteht das Recht, ein Smart Meter über einen frei gewählten Messstellenbetreiber installieren zu lassen.
Das liegt daran, dass der Messstellenbetrieb personenbezogen ist: Entscheidend ist, wer den Stromvertrag an der Lieferstelle führt – nicht, wem die Immobilie gehört.
Der Einbau darf also vorgenommen werden, solange der Stromvertrag auf den eigenen Namen läuft.
Der bzw. die Vermieter*in muss dem nicht zustimmen, da es sich um das gesetzlich geregelte Wahlrecht im Messstellenbetrieb handelt (§ 5 MsbG).