Gibt es eine Netzentgeltreduzierung, auch wenn die Steuerbox noch nicht verbaut ist?
Ja – derzeit wird die Netzentgeltreduzierung meist bereits gewährt, sobald die Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber registriert ist, auch wenn die Steuerbox noch fehlt.
Ja. In der aktuellen Übergangsphase wird die Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 in der Regel bereits berücksichtigt, auch wenn die Steuerbox noch nicht installiert ist.
Der Hintergrund ist einfach:
Die gesetzlichen Vorgaben und Marktprozesse rund um § 14a EnWG waren lange Zeit unklar und technisch nicht vollständig umgesetzt. Daher konnten weder Netzbetreiber noch Messstellenbetreiber sofort flächendeckend Steuerboxen einbauen.
Solange die steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, private Wallbox, Klimagerät, Batteriespeicher im Bezug) offiziell beim Netzbetreiber registriert ist, gilt in der Praxis zurzeit:
„Der Wille zählt.“
Die Netzentgeltreduzierung wird trotz fehlender Steuerbox bereits gewährt, weil Verbraucher*innen nichts dafür können, dass der Markt technisch noch nicht überall in der Lage ist, die vollständige Steuerbarkeit umzusetzen.
Diese kulante Übergangsregelung sorgt dafür, dass niemand benachteiligt wird, obwohl der vollständige technische Rollout (insbesondere die Steuerboxen) noch im Aufbau ist.
Sobald die Steuerbox installiert ist, wird die Anlage vollständig in den § 14a-Prozess überführt.