Kann für einen Neubau ein Smart Meter bestellt werden?
Bei Neubauten kümmert sich in der Regel der grundzuständige Messstellenbetreiber um den Einbau des Zählers.
Bei einem Neubau läuft die Abstimmung üblicherweise direkt über den regionalen Netzbetreiber, weil der neue Anschluss dort angemeldet wird. Sobald dieser Prozess startet, wird sich meist automatisch auch der grundzuständige Messstellenbetreiber einschalten – also der Messstellenbetreiber, der für das jeweilige Netzgebiet standardmäßig zuständig ist.
Wir gehen davon aus, dass viele grundzuständige Messstellenbetreiber künftig bei Neubauten direkt Smart Meter verbauen. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass bereits im Rahmen der Herstellung des Netzanschlusses ein Smart Meter angeboten und installiert wird.