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Kann freiwillig an der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG teilgenommen werden?

Ja, eine freiwillige Teilnahme an der Netzentgeltreduzierung ist grundsätzlich möglich, sollte aber immer auch wirtschaftlich geprüft werden.

Grundsätzlich ist eine freiwillige Teilnahme an der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG möglich, wenn eine geeignete steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox) und die technischen Voraussetzungen für die Steuerung vorliegen.

 


Kosten und wirtschaftliche Abwägung

Aus Transparenzgründen lohnt sich immer ein Blick auf die Kosten- und Nutzenseite:

  • Einmalige Kosten:
    Für die Anbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an die Steuerbox ist in der Regel eine Elektrofachkraft erforderlich. Diese Arbeiten werden nicht von Energy Metering übernommen und verursachen einmalige Installationskosten.

  • Laufende Kosten:
    Für die Steuerbox fallen laufende pauschale Kosten (z. B. 50 € pro Jahr) an, zusätzlich zu den regulären Messentgelten für das Smart Meter.

  • Ersparnis durch die Netzentgeltreduzierung:
    Im Gegenzug werden die Netzentgelte dauerhaft reduziert. In allen Fällen werden die Mehrkosten der Steuerbox durch die Entlastung bei den Netzentgelten mehr als ausgeglichen, sodass sich die Teilnahme in der Regel nach einigen Jahren rechnet.

Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit hängt von Verbrauch, Anlagengröße und individueller Nutzung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.