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Kann weiterhin der Stromvertrag gewechselt werden?

Ein Smart Meter und der Messstellenvertrag schränken den Wechsel des Stromlieferanten nicht ein. Der Stromvertrag bleibt vollständig frei wählbar.

Ja. Auch mit einem installierten Smart Meter kann der Stromvertrag jederzeit gewechselt werden – genauso wie zuvor.

Der Messstellenvertrag mit Energy Metering ist komplett unabhängig vom Stromliefervertrag.
Das bedeutet:

  • Der Lieferantenwechsel funktioniert wie gewohnt.

  • Es gelten weiterhin alle bestehenden Wechselfristen und Rechte.

  • Der Wechsel hat keinen Einfluss auf den Messstellenvertrag oder das Smart Meter.

Energy Metering bleibt Messstellenbetreiber, egal welcher Stromlieferant gewählt wird.