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Müssen immer alle Zähler gemeinsam gewechselt werden?

Alle offiziellen Zähler einer Lieferstelle müssen gemeinsam auf denselben Messstellenbetreiber umgestellt werden – Unterzähler sind davon ausgenommen.

Ja. Alle Zähler, die zu einem Haushalt gehören, müssen gemeinsam gewechselt werden.
Gemeint sind damit alle offiziellen Zähler einer Lieferstelle – nicht die Zähler der Nachbarwohnungen in einem Mehrfamilienhaus, sondern ausschließlich die Zähler, die zu einem einzelnen Haushalt gehören.

Der Grund ist sowohl technischer als auch rechtlicher Natur: Ein Haushalt darf nicht gleichzeitig Geräte verschiedener Messstellenbetreiber nutzen.

Ausgenommen sind sogenannte Unterzähler. Diese werden nicht vom Messstellenbetreiber betrieben, sind nicht geeicht, dienen nur Information oder Eigenverbrauchsübersicht und sind nicht marktrelevant.
Beispiele dafür sind interne PV-Unterzähler, die lediglich anzeigen, wie viel eine Anlage einspeist – sie zählen aber nicht offiziell für Abrechnung oder Marktprozesse.