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Muss ein Smart Meter eingebaut werden, wenn eine Wärmepumpe, Wallbox oder ein ähnlicher Großverbraucher installiert wird?

Ja – für steuerbare Verbrauchseinrichtungen besteht eine gesetzliche Smart-Meter-Pflicht nach § 14a EnWG.

Ja. Wenn heutzutage eine Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage, ein Batteriespeicher (im Bezug) oder eine andere steuerbare Verbrauchseinrichtung installiert wird, besteht gesetzlich die Pflicht, ein Smart Meter einzubauen.

Der Grund:
Diese Geräte fallen unter die § 14a EnWG–Regelung. Sie gelten als steuerbare Großverbraucher, die bei Bedarf kurzzeitig gedrosselt werden können, um das Stromnetz zu stabilisieren. Damit das funktioniert, braucht es ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Steuerbox.

Die Smart-Meter-Pflicht gilt unabhängig davon,

  • wie hoch der Verbrauch ist,

  • ob bereits ein moderner digitaler Zähler vorhanden ist,

  • oder ob die Anlage neu gebaut oder nachgerüstet wird.

Damit wird sichergestellt, dass die Anlage korrekt steuerbar angebunden werden kann – und dass die Netzentgeltreduzierung genutzt werden kann.