Soll eine geplante Anlage bereits angegeben werden?
Um die Messentgelte korrekt zu berechnen und den Einbau der Steuerbox zu planen, sollten geplante PV-Anlagen und steuerbare Verbraucher angegeben werden.
Um die Messentgelte korrekt zu berechnen und den Einbau des Smart Meters – inklusive einer möglichen Steuerbox – richtig zu planen, sollten geplante Anlagen frühzeitig angegeben werden.
Das betrifft insbesondere:
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Photovoltaikanlagen, auch wenn die Installation erst in absehbarer Zeit erfolgt
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Wärmepumpen
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Klimaanlagen
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Wallboxen
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andere steuerbare Großverbraucher
Der Grund:
Diese Anlagen beeinflussen sowohl die Einstufung der Messentgelte als auch die technische Ausrüstung (Steuertechnik).