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Von wem wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die EEG-Vergütung wird immer durch den zuständigen Netzbetreiber ausgezahlt – unabhängig davon, welcher Messstellenbetreiber den Zähler betreibt.

Die Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) wird nicht vom Messstellenbetreiber ausgezahlt, sondern immer vom regionalen Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber ist nach EEG gesetzlich verpflichtet, die Vergütung für den eingespeisten Solarstrom zu berechnen und auszuzahlen.

Der Einbau eines Smart Meters oder der Wechsel des Messstellenbetreibers ändert daran nichts:

  • Die Vergütungshöhe bleibt gleich.

  • Die bestehenden Konditionen bleiben unverändert.

  • Die Auszahlung erfolgt weiterhin durch den Netzbetreiber, wie bisher.

Wir haben auf die Auszahlung keinen Einfluss – wir stellen lediglich sicher, dass korrekte Einspeisewerte für die Abrechnung gemessen und über die Marktkommunikation übermittelt werden.