Von wem wird die Netzentgeltreduzierung ausgezahlt?
Die Netzentgeltreduzierung wird über die Stromrechnung ausgezahlt – zuständig ist der Stromlieferant.
Sie wird über die Stromrechnung des Stromlieferanten ausgezahlt.
Der Ablauf ist eindeutig geregelt:
Zuerst erfährt der Netzbetreiber, dass eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist – entweder durch den Installationsbetrieb, der die Anlage (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox) anmeldet, oder den Stromlieferanten, der eine entsprechende Meldung weitergibt.
Sobald diese Information vorliegt, legt der Netzbetreiber die Höhe der Netzentgeltreduzierung fest (abhängig vom Modul 1, 2 oder 3).
Diese Daten werden über die Marktkommunikation an den Stromlieferanten übermittelt.
Der Stromlieferant gibt die Entlastung anschließend automatisch weiter – entweder über die Jahresrechnung oder die monatlichen Abschläge.
Für Anschlussnutzende entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.
Sobald die steuerbare Verbrauchseinrichtung korrekt angemeldet ist, läuft die Weitergabe vollständig automatisch.
Energy Metering als Messstellenbetreiber ist lediglich für den Zähler, die Messwerte und – falls vorhanden – die steuerbare Anbindung zuständig.
Die Auszahlung der Netzentgeltreduzierung gehört nicht zum Aufgabenbereich des Messstellenbetreibers.