Warum kostet ein Smart Meter manchmal mehr, obwohl weniger verbraucht wird?
Die höheren Kosten liegen nicht am Verbrauch, sondern daran, ob ein Haushalt unter die gesetzliche Smart-Meter-Pflicht fällt oder ein optionaler Einbaufall ist.
Auf den ersten Blick wirkt es widersprüchlich: weniger Verbrauch, aber höhere Kosten für das Smart Meter.
Tatsächlich hat das jedoch nichts mit dem Stromverbrauch selbst zu tun, sondern damit, ob der Haushalt gesetzlich zum Smart-Meter-Einbau verpflichtet ist oder nicht.
Es gibt zwei Gruppen:
1. Pflichteinbau (gesetzlich vorgeschrieben)
Ein Haushalt zählt als Pflichteinbaufall, wenn
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der Verbrauch über 6.000 kWh liegt oder
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steuerbare Großverbraucher vorhanden sind
(z. B. Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage, Batteriespeicher im Bezug).
In diesen Fällen teilen sich der Netzbetreiber und der Endverbraucher die Kosten für den Messstellenbetrieb. Dadurch fallen die Messentgelte für Endkund*innen geringer aus.
2. Optionaler Einbau („Wunscheinbau“)
Für Haushalte ohne Pflicht, also wer
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unter 6.000 kWh verbraucht und
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keine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzt,
gehört zu den optional auszurüstenden Haushalten.
Hier sagt die Gesetzgebung:
Der Netzbetreiber sieht keinen verpflichtenden Nutzen für das Stromnetz — daher beteiligt er sich nicht an den Kosten.
Damit der Messstellenbetreiber den Betrieb dennoch wirtschaftlich durchführen kann, sieht das Gesetz für optionale Einbaufälle eine zusätzliche Umlage vor.
Diese beträgt 30 € pro Jahr, sodass sich der Gesamtbetrag auf 60 € pro Jahr erhöht.
(Grundlage: § 31 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – Preisobergrenzen für optionale Einbaufälle.)