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Was bedeutet der „Raum für Zusatzgeräte“ (RFZ) im Zählerschrank?

Der RFZ ist ein normgerechter Einbaubereich im Zählerschrank, der für Smart-Meter-Gateways und Steuertechnik freigehalten werden muss – eine Voraussetzung für viele Installationen.

Der RFZ („Raum für Zusatzgeräte“) ist ein in den technischen Anschlussregeln (TAR) definierter Bereich, der in modernen Zählerschränken zwingend vorgesehen sein muss. Er dient der sicheren und normgerechten Unterbringung zusätzlicher Geräte wie:

  • Smart-Meter-Gateways

  • Steuerboxen für §14a EnWG

  • Kommunikationsmodule

  • sonstige Steuer- und Kommunikationstechnik

Der RFZ befindet sich je nach Schrankmodell rechts neben oder oberhalb des Zählerplatzes und bietet ausreichend Raum für Montage, Belüftung und sicheren Anschluss.

 

Belegung des RFZ: Warum das ein Problem sein kann

In vielen Bestandsanlagen ist das RFZ bereits mit anderen Geräten belegt – häufig wider der geltenden Normen. Typisches Beispiel ist die Montage eines PV-Zählers im RFZ, obwohl dieser dort nicht vorgesehen ist.

Wenn das RFZ blockiert ist, kann der Messstellenbetreiber technisch und aus Haftungsgründen kein Smart-Meter-Gateway installieren. Das gilt insbesondere immer dann, wenn:

  • ein EHZ-Zähler verbaut ist und

  • das Gateway zwingend im RFZ montiert werden muss.

In diesen Fällen ist eine Installation nicht zulässig, da für das Gateway kein normgerechter, geprüfter Einbauraum zur Verfügung steht.

Wir selbst dürfen wenn das Feld fälschlicherweise belegt ist, keine Anpassung vornehmen. Daher wäre am am besten, den Elektriker zu kontaktieren, der zuletzt Änderungen vorgenommen hat, und ihn zu bitten, das RFZ vollständig freizuräumen, bevor wir die Smart Meter Installation vornehmen.