Was passiert beim Umzug?
Beim Umzug wird der Messstellenvertrag automatisch beendet. Eine Vertragsübernahme durch Nachmieter*innen ist derzeit gesetzlich nicht möglich.
Bei einem Umzug der Person, auf die der Stromvertrag läuft, wird der Vertrag automatisch zum Auszugsdatum beendet. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.
Leider ist es nicht möglich, dass ein Nachmieter oder eine Nachmieter*in den bestehenden Vertrag übernimmt – selbst dann, wenn alle Beteiligten einverstanden wären. Das Smart Meter kann daher nicht einfach weiterbetrieben werden.
Der Grund liegt in der aktuellen gesetzlichen Struktur: Messstellenverträge sind personen- und nicht objektgebunden. Das bedeutet, dass beim Wechsel der Bewohner*innen ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.
Wir wissen, dass diese Regelung in der Praxis nicht sinnvoll ist. Energy Metering setzt sich jedoch aktiv für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Ein eigenes Team steht dazu im Austausch mit politischen Entscheidungsträger*innen, um langfristig flexiblere Lösungen zu ermöglichen.