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Was passiert mit meinem alten PV-Erzeugungszähler?

Offizielle PV-Erzeugungszähler werden mitgewechselt – inoffizielle Zusatz- oder Infomessgeräte können bleiben.

Was mit einem bestehenden PV-Erzeugungszähler passiert, hängt davon ab, welcher Art dieser Zähler ist:

1. Offizieller, marktrelevanter PV-Erzeugungszähler

Wenn es sich um einen offiziellen, eichpflichtigen Zähler handelt, der für Abrechnungs- oder Marktprozesse genutzt wird (z. B. Ermittlung der Einspeisemenge im EEG-Vergütungsmodell), dann wird dieser mitgewechselt.
Das liegt daran, dass nach dem Einbau eines Smart Meters alle marktrelevanten Zähler einheitlich durch den neuen Messstellenbetreiber betrieben werden müssen.

2. Nicht-offizieller, reiner Informationszähler

Viele Haushalte haben neben dem offiziellen Zähler einen zusätzlichen kleinen PV-Zähler, der nur zur Eigeninformation dient – zum Beispiel zur Anzeige der PV-Erzeugung oder des Eigenverbrauchs.
Diese Geräte sind:

  • nicht geeicht,

  • nicht marktrelevant,

  • und nicht Bestandteil der offiziellen Messung.

Solche Zähler dürfen einfach bleiben, wo sie sind.
Sie werden nicht gewechselt, da sie keine Rolle für Stromabrechnung oder Marktprozesse spielen.

Kurz gesagt: