Was passiert, wenn der Zählerschrank verplombt oder nicht zugänglich ist?
Verplombte Zählerschränke dürfen von uns als Messstellenbetreiber geöffnet werden; bei fehlendem Zugang hilft die Hausverwaltung oder Eigentümerschaft weiter.
In vielen Gebäuden sind Zählerschränke verplombt oder nicht frei zugänglich, etwa in Technikräumen größerer Mehrfamilienhäuser.
Ein verplombter Schrank stellt für den Einbau eines Smart Meters kein Problem dar. Energy Metering darf als Messstellenbetreiber die Plomben eigenständig öffnen, ohne dass eine gesonderte Zustimmung der Eigentümer notwendig ist. Vor dem Ausbau wird der Zustand des Zählerschranks dokumentiert, nach dem Einbau erfolgt eine ordnungsgemäße Neuverplombung – ebenfalls dokumentiert.
Wenn der Zählerschrank nicht zugänglich ist (z. B. verschlossenes Kellergeschoss), kann die Eigentümerschaft oder Hausverwaltung den Zugang ermöglichen.
Das Wahlrecht im Messstellenbetrieb gilt auch für Mieter*innen, daher besteht grundsätzlich das Recht, den Zugang zum Zählerschrank für den Termin zu erhalten.