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Welche Module der Netzentgeltreduzierung gibt es?

§ 14a EnWG sieht unterschiedliche Modelle zur Reduzierung der Netzentgelte vor – abhängig von der Art der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und der Messausstattung.

Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ihre Netzentgelte reduzieren. Dafür gibt es drei Module, die sich in ihrer Anwendung und Berechnungsweise unterscheiden.

 

Modul 1 – Pauschale Entlastung (Standardmodell)

Dieses Modul gilt als Standard für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Es sieht eine jährliche pauschale Ermäßigung der Netzentgelte vor, die unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch erfolgt.

  • Die Entlastung beträgt je nach Netzbetreiber zwischen 110 € und 190 € brutto pro Jahr, im Durchschnitt etwa 165 €.

  • Die genaue Höhe richtet sich nach dem regional zuständigen Netzbetreiber.

  • Ein separater Zähler ist nicht erforderlich, da die Messung gemeinsam mit dem Haushaltsstrom erfolgen kann.

  • Wir beziehen uns oftmals auf Modul 1, da es als Standard gilt und sich dessen Höhe am besten pauschal sagen lässt. 

 

Modul 2 – Prozentuale Reduktion (mit separater Messung)

Dieses Modul gilt für Haushalte, die sich bewusst für eine separate Messung entscheiden – etwa bei einer Wärmepumpe mit eigenem Zähler.

  • Statt einer Pauschale erfolgt eine prozentuale Senkung des Arbeitspreises der Netzentgelte.

  • Die Reduktion betrifft nur den Stromanteil, der über die steuerbare Verbrauchseinrichtung bezogen wird.

  • Die Höhe des prozentualen Nachlasses wird vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt.

  • Voraussetzung ist ein eigener Zähler, über den der Verbrauch der steuerbaren Einrichtung getrennt vom Haushaltsstrom erfasst wird.

Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte (in Kombination mit Modul 1)

Seit dem 1. April 2025 steht zusätzlich Modul 3 zur Verfügung. Es kann nur in Verbindung mit Modul 1 genutzt werden und führt zeitabhängige Netzentgelte ein.

  • Der Netzbetreiber definiert drei feste Zeitfenster, denen unterschiedliche Netzentgelttarife zugeordnet sind.

  • Wer den Stromverbrauch in Zeiten mit niedrigeren Entgelten legt kann zusätzlich sparen.

  • Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), ein separater Zähler ist nicht nötig.

  • Modul 3 ist technisch bereits verfügbar, kann jedoch derzeit noch nicht abgerechnet werden. Viele Netzbetreiber befinden sich noch in der Einführungsphase.