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Wer kümmert sich um die Ummeldung des Zählers und die Kündigung des alten Messstellenvertrags?

Der gesamte Wechselprozess – inklusive Abmeldung des alten Zählers und Kündigung des Messstellenvertrags – wird vollständig durch uns als neuen Messstellenbetreiber übernommen.

Die Ummeldung des Zählers und die Kündigung des bisherigen Messstellenvertrags müssen nicht selbst erledigt werden.
Der gesamte Ablauf ist bürokratisch klar geregelt und läuft automatisch über die Marktkommunikation.

Sobald Energy Metering als neuer Messstellenbetreiber den Smart Meter installiert, übernehmen wir:

  • die Kündigung des alten Messstellenvertrags,

  • die Abmeldung des bisherigen Zählers,

  • und die Anmeldung des neuen Smart Meters.

Dieser Austausch erfolgt vollständig automatisch und direkt zwischen

  • Energy Metering,

  • dem örtlichen Netzbetreiber,

  • dem Stromlieferanten,

  • sowie dem bisherigen Messstellenbetreiber.