Wie erfolgt die Abrechnung der Messentgelte?
Die Messentgelte werden über den Stromlieferanten abgerechnet und mit der Jahresrechnung verrechnet.
In der Regel werden die Messentgelte über den Stromlieferanten abgerechnet. Das bedeutet, dass die Messentgelte automatisch in die jährliche Stromabrechnung einfließen – es ist keine separate Rechnung notwendig.
Nur in Ausnahmefällen, wenn sich ein Stromlieferant nicht kooperativ zeigt oder keine gemeinsame Abrechnung möglich ist, stellt Energy Metering die Rechnung direkt per E-Mail aus.
Im deutschen Strommarkt ist grundsätzlich vorgesehen, dass Stromlieferanten die Messentgelte im Namen des Messstellenbetreibers mit abrechnen.
Aus diesem Grund bekommen viele Kund*innen gar nicht mit, dass es neben dem Stromlieferanten auch die Marktrolle des Messstellenbetreibers gibt.