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Wie kann der Messstellenvertrag gekündigt werden?

Der Messstellenvertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden – einfach per E-Mail.

Der Messstellenvertrag kann nach einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Die Kündigung kann bequem per E-Mail an Energy Metering oder an unseren Partnerunternehmen erfolgen.

Damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Vollständiger Name,

  • Anschrift der Lieferstelle,

  • Zählernummer.

Der Vertrag wird automatisch beendet, wenn ein Auszug aus der Lieferstelle erfolgt. In diesem Fall ist keine gesonderte Kündigung erforderlich.