Wie kann der Messstellenvertrag gekündigt werden?
Der Messstellenvertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden – einfach per E-Mail.
Der Messstellenvertrag kann nach einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Kündigung kann bequem per E-Mail an Energy Metering oder an unseren Partnerunternehmen erfolgen.
Damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann, sollten folgende Angaben enthalten sein:
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Vollständiger Name,
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Anschrift der Lieferstelle,
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Zählernummer.
Der Vertrag wird automatisch beendet, wenn ein Auszug aus der Lieferstelle erfolgt. In diesem Fall ist keine gesonderte Kündigung erforderlich.