Wie merkt man, dass eine § 14a-Anlage gedrosselt wurde?
In der Praxis merkt man eine Drosselung kaum – die Anlage läuft weiter, nur mit kurzzeitig reduzierter Leistung.
Im besten Fall merkt man eine Drosselung gar nicht.
Nach § 14a EnWG wird eine Anlage nie abgeschaltet, sondern nur auf 4,2 kW begrenzt – und das auch nur für sehr kurze Zeiträume, wenn das Stromnetz stabilisiert werden muss.
Wie äußert sich eine Drosselung?
Wallbox:
Lädt weiter, nur etwas langsamer.
Die Ladung stoppt nicht – sie läuft einfach mit reduzierter Leistung weiter.
Wärmepumpe:
Bleibt voll in Betrieb und versorgt den Haushalt weiter mit Wärme.
Die geringe Leistung reicht aus, um den Betrieb stabil aufrechtzuerhalten.
Haushaltsstrom:
Ist nicht betroffen.
Licht, Herd, Waschmaschine – alles funktioniert ganz normal.
Warum merkt man es kaum?
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Die Drosselung dauert in der Praxis nur wenige Minuten.
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Sie passiert höchstens wenige Male im Jahr.
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Die Mindestleistung reicht bei allen typischen Geräten völlig aus.
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Viele Hersteller optimieren ihre Geräte so, dass sie automatisch damit umgehen können.
Für viele Verbrauchende wirkt der Begriff „Steuerbarkeit“ zuerst beunruhigend – tatsächlich ist es im Alltag aber kaum spürbar und entsteht nur, wenn es wirklich notwendig ist.